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EU-Verordnung invasive Arten - Kein " Freibrief" zum Abschuss der Nutrias

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Am 14.7.2016 wurde von der EU unter dem Deckmantel des Artenschutzes eine Liste veröffentlicht, die seit dem 3.8.2016 ihre Gültigkeit hat. Sie beinhaltet 37 Tier- und Pflanzenarten , die nach Meinung der EU als invasiv gelten. Diese Arten sollen nun offiziell bekämpft und reguliert bzw. deren Einfuhr, Haltung, Transport und Vermehrung soll künftig unterbunden werden.


Auf dieser in der Fachwelt sehr umstrittenen Liste stehen u.a. auch die Nutrias (Myocastor coypus).

Über den Sinn und Unsinn dieser Liste, bzw. warum die Nutrias auf dieser Liste eigentlich nichts zu suchen haben, wird noch ein separater Blogbeitrag folgen.

 

Hier geht es zunächst einmal einfach darum, festzuhalten WO die Nutrias auf der Liste stehen und welche Konsequenzen dies hat bzw. haben könnte.


Listenkategorie Invasive Arten

Definition lt. BfN  ( Bundesamt für Naturschutz  )

 

" Diese Listenkategorie enthält jene gebietsfremden Arten, die als invasiv gelten, da im jeweiligen Bezugsgebiet oder in ökologisch ähnlichen Gebieten belegt ist, dass sie entweder heimische Arten (= einheimische und alteingebürgerte Arten) direkt gefährden oder Lebensräume so verändern, dass dies (indirekt) heimische Arten gefährdet. Da Maßnahmen gegen diese Arten stark durch ihre biologischen Eigenschaften und Populationsgrößen bzw. die Größe des besiedelten Areals bestimmt werden, wird die Liste der invasiven Arten in folgende Unterkategorien unterteilt: 

  • WARNLISTE 
  • AKTIONSLISTE   
  • MANAGEMENTLISTE 

 

Da die Nutrias, wie z.B. auch die Waschbären, zu den bereits in Deutschland etablierten Arten gehören, ( immerhin wurden die ersten freilebenden bereits 1880 gesichtet ) werden sie auch offiziell in der Managementliste aufgeführt, die vom BfN wie folgt beschrieben wird :
 

Managementliste


" Enthält im Bezugsgebiet wild lebende invasive Arten, deren Vorkommen kleinräumig sind und für die keine geeigneten, erfolgversprechenden Bekämpfungsmaßnahmen bekannt sind oder deren Vorkommen schon großräumig sind
Maßnahmen zu diesen Arten sind in der Regel nur lokal sinnvoll und sollten darauf abzielen, den negativen Einfluss dieser invasiven Arten z.B. auf besonders schützenswerte Arten, Lebensräume oder Gebiete zu minimieren (siehe auch § 40 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG). 
Außerdem ist eine Überwachung, u.a. im Hinblick auf ihre Bestandsentwicklung, Verbreitung und die Gefährdung der biologischen Vielfalt sinnvoll.
Erforderlich sind auch Forschungsaktivitäten zur Entwicklung neuer erfolgversprechender Methoden zur Bekämpfung oder zumindest verbesserten Kontrolle. "

Also bedeutet das für die Nutrias noch lange nicht, daß sie nun überall gnadenlos verfolgt und getötet werden dürfen, sondern nur wenn ein triftiger Grund vorhanden ist bzw. sie NACHWEISLICH Schäden in einem bestimmten Gebiet verursachen.

 

Eine Ausrottung bei diesen Tieren würde auch nicht gelingen. Dies wurde in der Vergangenheit zwar versucht, gelang aber einzig nur in England, und auch nur unter großen jahrelangen Bemühungen und dem großen, nicht selbstverursachten Vorteil der " Inselsituation " ( d.h. keine weitere Einwanderung von neuen Tieren gegeben ) und mehreren aufeinanderfolgenden strengen Wintern ( Hauptdezimierungsfaktor für europäische Nutriapopulationen ). 

Auch ist wissenschaftlich belegt, daß eine Bejagung auch bei dieser Tierart zu einer erhöhten Reproduktion führt und somit eher kontraproduktiv ist.

 

Also jeder der nach einer Bejagung der Nutrias schreit, mit der Begründung sie stünden ja auf der EU - Liste, sollte sich die Vorgaben genauer anschauen und fragen, ob das denn noch berechtigt ist, denn sie ist in diesem Fall kein " Freibrief zum Abschuss ".

Und wem das nicht reicht, der darf gerne auch die guten Argumente für die Nutrias beachten ;) , denn nicht alles was ursprünglich von woanders her stammt, ist automatisch schlecht, man denke nur an Kartoffeln, Mais oder neuzeitlichere Erscheinungen, die inzwischen keiner mehr missen möchte.

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Im Übrigen bedeutet " Management"  lt. der EU - Verordnung " Tödliche und Nichttödliche Maßnahmen, die auf Beseitigung, Populationskontrolle oder Eindämmung einer Population einer invasiven gebietsfremden Art abzielen und gleichzeitig die Auswirkung auf Nichtzielarten und ihre Lebensräume minimieren."

 

Das bedeutet, auch Sterilisationsmaßnahmen können dazu gehören und Totschlagfallen dürften nicht eingesetzt werden, da diese auch Nichtzielarten schaden können.

 

Und warum die Nutrias nicht wirklich zu den invasiven Arten zählen sollten, dazu später mehr...

Bis dahin

keep calm & love nutrias

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Foto:

natürlich sollte man die Nutrias nicht, wie oben ersichtlich, unbedingt füttern, es war in diesem Fall allerdings eine einzige Bio-Möhre, die eine angemessene Gage für die Foto-Session darstellte ;)

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